Ehegattenrente: Vorsicht bei freiwilligen Einkäufen

20.10.2016
Freiwillige Einkäufe Ehegattenrente

Bei freiwilligen Einkäufen lauert bei der Ehegattenrente eine Falle (Fotolia / Kzenon)

Wer freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse leisten möchte, um das steuerbare Einkommen zu reduzieren, der sollte mit Blick auf die Ehegattenrente ein wachsames Auge haben.

Wer nämlich davon ausgeht, dass im Todesfall die freiwilligen Einkäufe automatisch an den hinterbliebenen Ehepartner erstattet werden, der kann seinem Ehegatten eine böse Überraschung hinterlassen.

Es ist nämlich nicht üblich oder gar selbstverständlich, dass diese Summen wieder erstattet werden. Vielmehr gelten für jede Pensionskasse unterschiedliche Regelungen.

Deshalb sollte man an dieser Stelle unbedingt nachfragen!

Freiwillige Einkäufe finanzieren die Ehegattenrente

Beispiel: Ein Ehegatte, der größere Summen eingezahlt hat, verstirbt im Alter von 57 Jahren. Die Witwe bekommt eine Ehegattenrente. Zu einer Rückzahlung der freiwilligen Einkäufe kommt es aber nicht.

Das liegt daran, dass die Pensionskasse in ihrem Reglement festgelegt hat, dass sie die Ehegattenrente auch aus den freiwillig eingezahlten Summen finanziert.

Wann werden freiwillige Einkäufe ausbezahlt?

Üblich ist, dass die Einkäufe nur dann ausbezahlt werden, wenn mit dem Todesfall eines Ehepartners keine Ehegattenrente in Kraft tritt. Oder wenn zumindest die ermittelte Differenz zwischen dem gesamten Altersguthaben des verstorbenen Ehepartners und dem Barwert der Ehegattenrente positiv ausfällt.

Interessant ist dabei, dass es auch Pensionskassen gibt, die auf freiwillige Einkäufe einen Kapitalschutz gewähren. Dem gegenüber stehen aber andere Kassen, die eine Auszahlung dieser Beträge gänzlich ausschließen.

In dem Zusammenhang darf man durchaus einmal einen Blick in das Kleingedruckte werfen und bei der eigenen Pensionskasse nachfragen – vor allem bevor man Einkäufe vornimmt.

Machen freiwillige Einkäufe Sinn?

Ob freiwillige Einkäufe bei Ihnen Sinn machen und welche Alternativen Sie für die Altersvorsorge haben, können Sie mit Ihrem Finanzoptimierer Lorenz Fuchs besprechen.

Sie erreichen ihn per E-Mail an info@fuchsfinanzconsulting.ch oder telefonisch unter 041 820 29 29.

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