Wann braucht man einen Willensvollstrecker?

07.04.2016
Wann braucht man einen Willensvollstrecker

Wann braucht man einen Willensvollstrecker? (Fotolia / Photographee.eu)

Ein Willensvollstrecker kann nach einem Todesfall den Hinterbliebenen eine wertvolle Hilfe sein. Es gibt bestimmte Situationen, in denen man einen Willensvollstrecker besonders gut gebrauchen kann. Daran sollte man denken, wenn man sein Testament schreibt. Dort legt man nämlich den Willensvollstrecker fest.

Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Vermögensverhältnisse oder auch die Erbschaftsverhältnisse innerhalb einer Familie sehr komplex und nicht so einfach zu durchschauen sind.

Das gilt genauso, falls man befürchten muss, dass sich die Erben nicht einig sein werden oder sogar einzelne davon den eigenen letzten Willen missachten.

Willensvollstrecker kann eine große Hilfe sein

Ein Willensvollstrecker ist darüber hinaus sinnvoll, sollte der hinterbliebene Ehepartner (oder die Erben) mit der Regelung von Vermögensangelegenheiten nur sehr wenig vertraut sein. Dann erweist sich eine solche Person häufig als eine große Hilfe.

Das umso mehr, da man beim Tod eines nahen Verwandten oft noch mit vielen anderen Aufgaben und vor allem auch mit der eigenen Trauer zu tun hat. Der Willensvollstrecker kann also den Hinterbliebenen den Rücken freihalten, indem er sich um die Regelung des Nachlasses kümmert.

Was macht ein Willensvollstrecker?

Im Zivilgesetzbuch (ZGB) ist klar geregelt, dass der Willensvollstrecker den Willen des Erblassers (also der verstorbenen Person) vertritt. Er sorgt also dafür, dass ein Testament beachtet und umgesetzt wird. Er verwaltet die Erbschaft, bezahlt mögliche Schulden, stellt das Nachlassvermögen fest und teilt das Erbe so auf, wie es verfügt wurde.

Wie legt man einen Willensvollstrecker fest?

Den Willensvollstrecker bestimmt man per letztwilliger Verfügung. Das bedeutet, dass man diese Person im eigenen Testament oder in einem Erbvertrag festlegt. Für den Fall, dass diese Person in der Zwischenzeit verstirbt oder die Aufgabe nicht übernehmen will, kann man auch einen Ersatzwillensvollstrecker festlegen.

Wer ist als Willensvollstrecker geeignet?

Sowohl natürliche als auch juristische Personen können als Willensvollstrecker eingesetzt werden. Besondere Fähigkeiten sind nicht Bedingung. Trotzdem ist es natürlich sehr sinnvoll, einer Person des Vertrauens diese wichtige Aufgabe zu übertragen und sie vorab darüber zu informieren. Idealerweise ist diese Person auch mit der Regelung von Finanzangelegenheiten gut vertraut.

Der Willensvollstrecker muss dabei nicht jemand aus der eigenen Verwandtschaft sein. Oft ist es sogar sinnvoller, eine neutrale Person mit dieser Aufgabe zu betrauen, die eine Erbschaft völlig losgelöst von den Eigeninteressen regeln kann.

Das sollte man sich für die Willensvollstreckung noch überlegen

Wenn man sich gerade mit dem Testament oder einem Erbvertrag beschäftigt, dann sollte man sich gründlich überlegen, ob man einen Willensvollstrecker festlegen will, der später das eigene Erbe verwaltet und verteilt.

Entscheidet man sich dafür, ist von besonderer Bedeutung, dass man einen vertrauenswürdige Person auswählt, die dieser Aufgabe der Willensvollstreckung – zum Beispiel bei komplexen Vermögensverhältnissen – auch fachlich gewachsen ist.

Bedenken muss man vor allem auch, dass die Erben diese Person nicht so einfach von den Aufgaben entbinden können. Vor allem sollte es keine Person sein, die selbst unter den Erben und deshalb mit Eigeninteressen konfrontiert ist.

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