Wenn das Spar- zum Sperrkonto mutiert

29.08.2017

Haben Sie ein Spar- oder Sperrkonto? (Fotolia)

Die Wirtschaft brummt, und die Aussichten für Anleger bleiben interessant.

Mit der europäischen Konjunktur wird auch der Euro fast täglich stärker. Die Aktien- und Anleihenmärkte freut es. Aber noch immer liegen rund 600 Milliarden Franken auf der hohen Kante.

Der grösste Teil der Spargelder liegt bei Kantonalbanken, erhebliche Mengen auch bei den Raiffeisenbanken und bei der Postfinance. Wenn jemand sein Spargeld in die Realwirtschaft investieren will, ist das aber längst nicht mehr so einfach wie vor kurzem.

Überhöhte Bezüge auf dem Sparkonto werden inzwischen mit 2 Prozent gebüsst. So will es die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma). Es lohnt sich, die Spargelder aufs normale Bankkonto, das nur marginal weniger Zinsen abwirft, zu transferieren. Auch soll überprüft werden, ob das Wertpapierdepot mit einem Sparprodukt als Transaktionskonto hinterlegt ist. Denn eines ist klar: Je schneller und stärker die Zinsen steigen, desto härter werden die Kunden angefasst.

Banken verdienen ihr Geld hauptsächlich mit dem Zinsgeschäft. Die Vergabe von Krediten wird mit günstiger verzinsten Spargeldern finanziert. Die Differenz ist das Zinsergebnis. Das Problem ist, dass die Kreditbedingungen immer häufiger auf viele Jahre hinaus festgelegt werden. Das beliebteste Bankprodukt ist inzwischen die langfristige Festhypothek. Da wird die Verzinsung vielfach auf zehn Jahre fixiert.

Die Refinanzierung erfolgt über Spargelder, und die hätten nach altem Regime allesamt innert weniger Monate gekündigt und abfliessen können. In den letzten Jahren waren die Kunden ziemlich träge. Sie lassen noch immer mehrere hundert Milliarden Franken auf ihren Sparkonti liegen.

Die Kundschaft wird aufgrund der konjunkturellen Aufhellung in Europa immer stärker in Realanlagen wie Aktien und Immobilien gelockt. Sogar einzelne Franken-Anleihen werden inzwischen wieder mit Zinsen von bis zu 3 Prozent emittiert. Wenn die Wirtschaft real um 2 Prozent wächst, sollte dies auch den Verzinsungsvorstellungen der Sparer entsprechen. Deshalb droht der Abzug von Spargeldern. Würde dies massenweise erfolgen, wären einzelne Banken rasch illiquid.

Deshalb hat die Finma in ihrem Rundschreiben zur Bankenliquidität per 1. Januar 2015 angepasste Vorschriften in Kraft gesetzt – mit einer Übergangsfrist. Banken müssen gemäss den «qualitativen Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement und quantitativen Anforderungen an die Liquiditätshaltung» jederzeit über genügend Liquidität verfügen, um ihren Zahlungsverpflichtungen auch in Krisensituationen nachkommen zu können. Die neuen Regeln berücksichtigen insbesondere auch potenzielle Geldbezüge der Kunden. Geldbezüge, die eine Rückzugsbedingung verletzten, seien mit «mindestens 2 Prozent» zu belasten.

Was sich anhört wie eine Busse oder Strafzahlung, wird von den Banken euphemistisch als «Nichtkündigungskommission » bezeichnet. Wer beispielsweise 420.000 Franken auf dem Sparkonto hat und über eine jährliche Bezugsquote von 20.000 Franken auf dem Sparkonto verfügt, dem wird beim Transfer auf ein Kontokorrentkonto 8.000 Franken Kommission in Rechnung gestellt. Die Finma spricht in ihrem Rundschreiben 2015/2 in der Randziffer 194 von einer «Strafzahlung» auf Sparprodukten, die «den Abzug hinreichend unwahrscheinlich» machen soll.

Die Verschärfung der Liquiditätsvorschriften gilt für alle. Sie stärkt die Krisenfestigkeit des Bankensystems in Zeiten von steigenden Zinsen. Etliche Banken haben mit der Anpassung ihrer Gebührenpolitik bei Missachtung der Kündigungsfrist zugewartet. Nun ist aber die Finma nervös geworden, denn die Zinsen steigen, und reale Wertsteigerungen locken – nicht nur in der Schweiz, sondern europaweit.

Damit nicht der kollektive Abzug von Spargeldern droht, mussten die Finanzinstitute ihre Rückzugskonditionen verschärfen. So wird allerdings das Sparkonto zum Sperrkonto. Nur haben dies die meisten Kundinnen und Kunden noch nicht gemerkt.

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Textquelle: Zugerberg Finanz AG