Woran man neben dem Testament noch denken sollte

11.05.2016
Testament

Was neben dem Testament noch wichtig ist (Fotolia)

Wer seinen Nachlass frühzeitig regeln möchte, der muss natürlich ein Testament verfassen und das im Rahmen der rechtlichen Vorgaben. Doch woran sollte man im Alter noch denken, damit man sicher sein kann, dass man alles zu seiner Zufriedenheit geregelt hat?

Der Willensvollstrecker

Im Testament kann man auch einen Willensvollstrecker festlegen. Dieser kümmert sich darum, dass der eigene letzte Wille wunschgemäß umgesetzt wird. Dafür sollte man eine geeignete Person auswählen, zu der man entsprechendes Vertrauen hat.

Die Festlegung des Willensvollstreckers macht dann Sinn, wenn man befürchtet, dass sich die Erben nicht einig werden oder wenn die zu erwartende Erbschaft sehr komplex erscheint.

Mehr dazu:
Wann braucht man einen Willensvollstrecker?

Die Patientenverfügung

Leider kommt es immer wieder vor, dass Menschen nach einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall nicht mehr handlungsfähig sind. Die Angehörigen haben dann oft eine große Last zu tragen und obendrein vielleicht sogar schwerwiegende Entscheidungen zu treffen, mit denen sie überfordert sind.

Für solche Fälle ist es sehr hilfreich, dass man frühzeitig eine Patientenverfügung verfasst. Dort kann man festlegen, ob man lebensverlängernde Maßnahmen wünscht oder auch, ob man zur Organspende bereit ist. An den Vorgaben werden sich dann die Angehörigen und die Ärzte orientieren.

Mehr dazu:
Patientenverfügung: Darauf sollten Sie achten

Der handschriftliche Vorsorgeauftrag

Wer nicht mehr vernunftgemäss handeln und die Tragweite seiner eigenen Handlungen nicht mehr richtig einschätzen kann, der bekommt eine Beistandschaft. In einem handschriftlichen Vorsorgeauftrag kann man selbst festlegen, wer in so einem Fall die Betreuung übernimmt, wer Finanzielles regelt und wer sich um rechtliche Aspekte kümmert.

Wie beim Testament ist der Vorsorgeauftrag mit der Hand zu verfassen, zu datieren und zu unterschreiben. Natürlich muss man selbst volljährig und handlungsfähig sein und eine Person bestimmen, die der Aufgabe gewachsen ist.

Mehr dazu:
Warum ein Vorsorgeauftrag wichtig ist

Bei Fragen zum Testament, Vorsorgeauftrag und zur Patientenverfügung oder auch rund um die Vermögensverwaltung steht Ihnen Lorenz Fuchs als Ihr Finanzoptimierer gerne zur Verfügung.