Autoversicherung: Wann darf man die Spur wechseln?

29.10.2018
Wer jetzt schaltet, kann  Geld sparen.

Wer jetzt schnell schaltet, kann Geld sparen.

Sie haben eine Autoversicherung für zum Beispiel 3 Jahre abgeschlossen und jetzt ein besseres Angebot entdeckt? In bestimmten Fällen kann man vor Ablauf der normalen Frist kündigen. Folgen Sie einfach diesem „Navi“:

Wer sich für eine Autoversicherung entscheidet und sich dann eventuell bis zu 5 Jahre an den jeweiligen Vertrag bindet, muss nicht zwangsweise in der Spur „fest stecken“. Es kommen immer wieder neue Varianten auf den Markt, die vielleicht besser zur individuellen Situation passen und die darüber hinaus attraktivere Konditionen beinhalten.

Prinzipiell gibt es drei Szenarien, die eine vorzeitige Kündigung der Autoversicherung erlauben und den Weg für eine andere, möglicherweise bessere Variante frei machen:

1. Neues Auto

Wenn Sie ein neues Fahrzeug erwerben oder auch leasen, eröffnet Ihnen dies auch eine „Ausstiegschance“. Entscheiden Sie sich für einen anderen Anbieter, wird Ihnen vom früheren Versicherer die Prämie für das restliche, nicht mehr genutzte Versicherungsjahr zurück erstattet.

2. Schadensfall

Ob Parkschaden oder Blechschaden nach Unfall: Nach so einem Ereignis steht es Ihnen auch frei, den Vertrag zu beenden – immer unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der jeweiligen AGB.

3. Erhöhung der Prämie und/oder Änderung der AGB

Viele Anbieter nehmen zu Jahresbeginn Anpassungen an den Konditionen oder an den Regularien vor. Sie als Versicherungsnehmer haben in so einem Fall das Recht, zum Ende des vorher ablaufenden Jahres zu kündigen.

Unter den oben beschriebenen Voraussetzungen und bei Vorliegen eines besseren Alternativ-Angebots macht es Sinn, die Autoversicherung kündigen. Bitte die Kündigung schriftlich einreichen, alle erforderlichen Daten angeben (wie auch die Nummer der Versicherungspolice) und per Einschreiben absenden.

Sind Sie nicht sicher, ob Sie die Kriterien für eine Kündigung erfüllen? Oder ob Sie wirklich alle verfügbaren neuen Versicherungsangebote kennen?

Für Ihre Frage oder einen persönlichen Termin stehe ich Ihnen gerne per E-Mail an info@fuchsfinanzconsulting.ch oder telefonisch unter 041 820 29 29 zur Verfügung.