Cyber-Versicherung für Privatpersonen

16.06.2020

Cyber-Versicherung

News von Ihrem Finanzoptimierer

Immer mehr Schweizer Versicherungen bieten Internet-Versicherungen für Privatpersonen an. Doch sind Cyber-Versicherungen ihr Geld wert? Erfahren Sie jetzt alles Wissenswerte
rund um Cyber-Versicherungen im folgenden Ratgeber von
Fuchsfinanzconsulting.ch
.

Der Schweizer Alltag ist zunehmend digital. Schweizer Versicherer haben den Trend erkannt und bieten nun auch für Privatpersonen so genannte Cyber- oder Internet-Versicherungen zum Schutz vor Schadensfällen im World Wide Web an.

Zu den Schweizer Angeboten gehören bislang die Cyber-Versicherungen von Allianz, AXA, Baloise, Generali, Groupe Mutuel und Mobiliar. Häufig sind Internet-Versicherungen als Zusatz zu Hausratversicherungen (im Fall von Allianz, Generali und Mobiliar) beziehungsweise
zu Rechtsschutzversicherungen (im Fall von AXA) abschliessbar. Die Cyber-Versicherungen von AXA, Baloise und Groupe Mutuel werden als Einzelversicherungen offeriert.

Welche Schadensfälle decken Cyber-Versicherungen ab?

Je nach Versicherungspolice und Anbieter können Versicherungssumme, Ausschlüsse und Dienstleistungen variieren. Allerdings decken viele Schweizer Cyber-Versicherungen die folgenden vier Schadensfälle ab:

  1. Datenverlust

Einige Schweizer Cyber-Versicherungen übernehmen die Kosten für die Rettung von Daten auf beschädigten Festplatten von Heimcomputern und anderen Geräten
wie Smartphones – zum Beispiel aufgrund eines Angriffs von Hackern oder Computer-Viren. Je nach Versicherung sind Rettungskosten von 5000 Franken (Mobiliar) bis 20’000 Franken (Baloise) gedeckt – nach Abzug eines allfälligen Selbstbehalts.Eine Garantie für
die Wiederherstellung Ihrer Daten kann Ihnen jedoch auch die Versicherung nicht geben. Beachten Sie zudem, dass bestimmte Versicherungen nur von Ihnen zugelassene Partnerfirmen für die Datenrettung zulassen.

  1. Identitätsdiebstahl

Im Fall von betrügerischen Transaktionen mithilfe Ihrer persönlichen Daten decken viele Cyber-Versicherungen den entstandenen Vermögensschaden. Beispiele
für solche Schadensfälle sind der Missbrauch von Kredit- und anderen Bezahlkarten oder die Abwicklung von privaten Finanzgeschäften in Ihrem Namen. Allerdings sind die maximal gedeckten Kosten begrenzt. Vermögensschäden von Online- und Mobile-Banking werden
bei manchen Policen explizit ausgeschlossen. Es lohnt sich deshalb, die AVB im Voraus genau anzuschauen.

  1. Schaden im Zusammenhang mit Online-Shopping

Einige Cyber-Versicherungen wie die Allianz bieten im Rahmen von Online-Käufen nicht nur Rechtsschutz-Dienstleistungen, sondern auch einen Kaufschutz an.
Dabei wird die Beschädigung, Falschlieferung oder Nichtlieferung der im Internet bestellten Waren entschädigt. Auch hier ist die Deckung beschränkt – bei Allianz beispielsweise auf maximal 10’000 Franken.

  1. Persönlichkeitsverletzungen

Im Fall von Persönlichkeitsverletzungen im Internet wie Online-Mobbing oder Rufmord übernehmen manche Cyber-Versicherungen allfällige Kosten für psychologische
Behandlungen durch Fachpersonen (je nach Versicherung begrenzt bis 1000 oder 3000 Franken pro Fall).

Bestimmte Policen übernehmen ausserdem die Kosten für ein so genanntes Reputationsmanagement. Dazu können die Kostendeckung von Interventionen bei Blogs und Social Media ebenso gehören wie von Löschungs- oder Neuindexierungsaufträgen bei Suchmaschinen.

Rechtsschutz-Leistungen von Cyber-Versicherungen

In der Regel bieten Cyber-Versicherungen einen Internet-Rechtsschutz an. Im Fall von Rechtsstreitigkeiten übernehmen die Versicherungen die Kosten für Rechtsanwälte, Gutachten, Gerichtsgebühren und weitere Rechtskosten. Mögliche Rechtsfälle können beispielsweise
im Zusammenhang mit Mobbing und Persönlichkeitsverletzungen auf Social-Media-Plattformen oder Identitätsmissbrauch stehen.

Die maximalen Versicherungsdeckungen sind allerdings je nach Police auf verhältnismässig geringe Beträge beschränkt. Das genügt im Ernstfall nicht immer, um die anfallenden Rechtskosten zu decken. Wer an einer Rechtsschutz-Versicherung interessiert ist und
auf Nummer sicher gehen möchte, kann nach einer vollwertigen Rechtsschutz-Versicherung mit Internet-Deckung Ausschau halten.

Was kosten Cyber-Versicherungen?

Die jährlichen Prämien variieren je nach Cyber-Versicherung markant. Cyber-Versicherungen für Einzelpersonen kosten zwischen rund 40 und rund 140 Franken pro Jahr – für Familien können die Prämien noch etwas teurer sein. Manche Versicherungen wie Baloise
und Generali offerieren Rabatte für Mehrjahresverträge.

Zu beachten ist allerdings auch, dass die Leistungen je nach Police beträchtlich variieren können. Ausserdem gelten je nach Versicherung unterschiedliche Selbstbehalte. Üblich ist ein Selbstbehalt von 50 Franken – bei manchen Versicherungen fällt allerdings
auch ein prozentualer Selbstbehalt an (zum Beispiel 10% bei Generali Prisma Flex).

Lohnen sich Cyber-Versicherungen?

Prinzipiell sind Cyber-Versicherungen als freiwillige Zusatzversicherungen zu betrachten, deren Zusatzleistungen wichtigere Versicherungen wie die Hausratversicherung ergänzen können. Ob sich eine Internet-Versicherung für Privatpersonen lohnt, hängt massgeblich
von der persönlichen Internet-Nutzung und den individuellen Versicherungsbedürfnissen ab. Überlegen Sie sich auf jeden Fall vor dem Kauf einer Internet-Versicherung gut, für welche Schadensfälle Sie die Versicherung wirklich brauchen. Prüfen Sie vorgängig,
ob die gewünschte Police die von Ihnen geforderten Leistungen wirklich abdeckt und ob diese Leistungen nicht bereits durch andere Versicherungen gedeckt sind.

Eine Rettung von Daten auf einer beschädigten Festplatte oder einem Smartphone kann rasch einmal mehrere Hundert Franken kosten. Allerdings werden Sie wohl eher selten auf eine Datenrettung angewiesen sein.

Noch teurer können Gerichts- und Prozesskosten werden – allerdings sind die maximalen Deckungssummen von Cyber-Rechtsschutz-Zusätzen eher tief. Wer sich vor allem für den Rechtsschutz interessiert, sollte den Abschluss einer vollwertigen Rechtsschutz-Versicherung
mit einer hohen Deckungssumme in Betracht ziehen. In diesem Fall lohnt es sich, einen unabhängigen Vergleich von Rechtsschutz-Versicherungen durchzuführen.

Bezüglich Vermögensschäden im Umgang mit Karten oder Bankkonten sollten Sie beachten, dass manche Banken den entstandenen Schaden auch ohne Versicherung zurückerstatten (wenn auch nur aus «Kulanzgründen»). Bei der Zusammenstellung einer massgeschneiderten Lösung
für Sie oder Ihre Firma bin ich gerne für Sie da.

Ihr unabhängiger Finanzoptimierer
Lorenz Fuchs

PS. Für Fragen, einen persönlichen
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