Der Winter steckt voller Überraschungen: 5 typische Versicherungsfälle

17.01.2019

Wir wünschen viel Spass im Schnee!

Wir wünschen viel Spass im Schnee!

Gegen die unglaublichen Schneemassen, wie wir sie im Januar in den Alpen erlebt haben, wurde noch keine Versicherung erfunden. Aber es gibt alle möglichen anderen Situationen rund um das Wintervergnügen, gegen die man sich ganz gut absichern kann. Lesen Sie hier ein paar Beispiele:

1. Ski Diebstahl

Ob Davos, Zermatt oder St. Moritz. Langfinger sind auch auf den Pisten unterwegs. Und werden vorzugsweise vor Skihütten aktiv. Wer sperrt schon seine Ski ab, wenn er sich eine Pause in der Hütte gönnt? Ski-Diebstahl können Sie über die Hausratversicherung abdecken. Dann zahlt die Versicherung den Neuwert der gestohlenen Ausrüstung.

2. Schneebedingte Autounfälle

Achtung, Kfz Versicherungen zahlen nicht oder zumindest nicht vollständig, wenn der Fahrer grobfahrlässiges Verhalten zeigt. Im Winter bedeutet das zum Beispiel:
• zu viel Schnee auf Scheiben oder Rückspiegel und dadurch eingeschränkte Sicht
• Schnee auf dem Autodach, der beim Herunterwehen andere Verkehrsteilnehmer behindert
• vereiste Windschutzscheibe mit nur einem winzigen freigekratzten Bereich, der keine ausreichende Sicht bietet

3. Stürze beim Tiefschnee Fahren

Das Sahnehäubchen für viele Skifahrer: auf unberührten Tiefschneepisten ins Tal schweben. Aber: Wer trotz Lawinenwarnung abseits von markierten Pisten fährt, muss damit rechnen, dass die Unfallversicherung im Versicherungsfall die Leistung deutlich kürzt.

4. Autofahren mit Snowboard Schuhen

Ist zwar immer noch besser als mit Skischuhen. Aber: Es könnte sein, dass die Versicherung argumentiert, dass ein Unfall auch aufgrund der nicht geeigneten Schuhwahl passiert ist. Um solche juristischen Auseinandersetzungen zu vermeiden: Einfach normale Strassenschuhe anziehen.

5. Skiunfälle durch Alkoholeinfluss

Après-Ski verleitet zu einem kleinen Bier oder einem Gläschen Wein, oder zwei, oder drei, oder vier …? Wie viel man verträgt, muss jeder selbst wissen. Fakt ist, dass man durch Alkoholeinfluss nicht besser oder gar sicherer auf den Ski steht. Wer sich nach dem Skihüttenbesuch noch auf die Piste schwingt, gefährdet sich und andere. Und muss im Versicherungsfall auch mit Leistungskürzungen rechnen.

Im Winter und zu jeder anderen Jahreszeit gilt:

Für Ihre Frage oder einen persönlichen Termin stehe ich Ihnen gerne per E-Mail an info@fuchsfinanzconsulting.ch oder telefonisch unter 041 820 29 29 zur Verfügung.