Drum prüfe, wer sich ewig bindet: Ehevertrag ja oder nein?

30.01.2019

Ein Hoch auf das Brautpaar.

Hören Sie auf Ihr Herz – aber auch auf Ihren Verstand.

Es gibt die frisch Verliebten. Es gibt die Romantiker, die fest an die ewige Liebe glauben. Es gibt Paare, für die hängt der Himmel voller Geigen.

Und es gibt zum Glück auch analytisch eingestellte Finanzberater, die das ein oder andere Zukunftsszenario im Auge behalten und ihre Mandanten vor möglichen finanziellen Nachteilen bewahren können. Lesen Sie mehr…

Variante A: ohne Ehevertrag

Wenn kein Ehevertrag geschlossen wird, dann wird nach Schweizer Recht die Errungenschaftsbeteiligung angewandt. Sollte der Himmel irgendwann nicht mehr voller Geigen hängen und es zur Scheidung kommen, wird das gemeinsam in der Ehe angesammelte Vermögen je zur Hälfte aufgeteilt. Das Vermögen, das jeder der beiden schon vor der Ehe besessen hat, ist davon nicht betroffen. Das gehört auch nach der Scheidung dem- oder derjenigen, dem/der es vor der Ehe gehört hat.

Variante B: mit Ehevertrag

Wer die Errungenschaftsbeteiligung nicht anwenden möchte, kann sich vertraglich anderweitig einigen. Bei einer Gütergemeinschaft werden im Gegensatz zur Errungenschaftsbeteiligung schon bei der Ehe beide Vermögenswerte zu einem Vermögen zusammengefasst und im Falle einer Scheidung dann halbiert. Das ist zumindest nicht ungünstig für denjenigen, der mit weniger Vermögen in so eine Ehe geht. Es gibt aber auch die Möglichkeit der Gütertrennung, wo das Vermögen vor, während und nach der Ehe stets in getrennter Form behandelt wird. Jeder der beiden Ehepartner ist so finanziell für sich selbst verantwortlich.

Variante C:Vertragliche Klausel zur gesetzlichen Regelung

Hier kann man zum Beispiel die erbrechtlichen Abläufe festlegen. Laut Gesetz würde der Vermögensteil des/der Verstorbenen aufgeteilt zwischen dem Witwer/der Witwe und den Kindern oder auch Enkeln. Man könnte aber auch vertraglich festlegen, dass dieser Vermögensteil zum Beispiel ausschliesslich dem überlebenden Ehepartner bzw. der Ehepartnerin zu Gute kommt.

Gerne bin ich Ihr „Eheberater in finanziellen Angelegenheiten“:

Für Ihre Frage oder einen persönlichen Termin stehe ich Ihnen gerne per E-Mail an info@fuchsfinanzconsulting.ch oder telefonisch unter 041 820 29 29 zur Verfügung.