Kennen Sie schon die neuen Regeln im Strassenverkehr?

09.03.2016
Regeln Straßenverkehr

Es gelten neue Regeln im Straßenverkehr (Fotolia / Gubin)

Seit dem 1. Januar 2016 gelten in der Schweiz neue Regeln im Strassenverkehr. Doch viele davon sind noch weitgehend unbekannt.

Damit Sie sicher durch den Verkehr kommen und vor allem kein Ärger mit den Gesetzeshütern droht, haben wir die wichtigsten Änderungen zusammengestellt.

Das sind die neuen Regeln im Strassenverkehr

Diese Regeln, die seit 2016 im Strassenverkehr gelten, sollten Sie kennen:

Überholspur ab 100 Stundenkilometern

Die Überholspur ganz links auf Autobahnen (mit mindestens drei Fahrstreifen) darf nur noch benutzen, wer mit seinem Fahrzeug mindestens eine Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern erreichen kann. Bisher lag diese Grenze bei 80 km/h. Jetzt soll der Verkehrsfluss verbessert werden. Trotzdem muss die Geschwindigkeit der Verkehrssituation entsprechen.

Rückwärts nur noch wenn unvermeidlich

Rückwärtsfahren darf man über längere Strecken nur noch, wenn das Weiterfahren oder Wenden unmöglich ist. Parkieren und ähnlich kurze Strecken sind weiterhin im Rückwärtsgang erlaubt.

Grünes Licht für Fahrräder mit Anhängern auf dem Radweg

Fahrräder mit Anhänger und Fahrräder mit drei Rädern dürfen jetzt ohne Einschränkungen die Radwege benutzen. Bisher musste darauf geachtet werden, dass sie den Verkehr nicht behindern.

Pedale darf man loslassen

Noch eine Neuerung für Fahrradfahrer: Sie dürfen während des Fahrens jetzt die Pedale loslassen. Das Baumeln lassen der Beine war bisher verboten.

Und das hat sich bei den Regeln im Strassenverkehr seit 2016 noch geändert

Andere Artikel, die nicht mehr dem Verkehrsverhalten entsprechen, wurden geändert oder sogar gestrichen.

Warten hinter der Strassenbahn

Beim Warten hinter Strassenbahnen sind keine zwei Meter Abstand mehr festgeschrieben.

Ausserorts an Bahnübergängen parken

Bisher musste man beim Parken ausserorts an Bahnübergängen fünfzig Meter Abstand halten, jetzt sind es nur noch zwanzig Meter.

Auf Bergstrassen

Bisher musste man den Gegenverkehr warnen, wenn auf Bergstrassen „schwere Motorwagen kurz hintereinander“ unterwegs sind und „das Kreuzen schwierig“ ist. Dieser Passus ist weggefallen.

Signale abgeschafft

Auf Autobahnen gibt es die kaum mehr benutzten Signale „Einfahrt von rechts“ und „Einfahrt von links“ nicht mehr.

Regel für Fussgängerkolonnen entfällt

Auch die Regel für Fussgängerkolonnen, die bisher das Trottoir benutzen oder am rechten Fahrbahnrand gehen mussten, wurde abgeschafft.