Patientenverfügung: Darauf sollten Sie achten

10.06.2014

Wer sich für eine Patientenverfügung entscheidet, sollte einige Dinge beachten. Viele Fragen müssen beantwortet werden – und das wohl überlegt. Eine Patientenverfügung wird im Ernstfall über das eigene Leben entscheiden, wenn man selbst darauf keinen Einfluss mehr nehmen kann.

Patientenverfügung

Worauf es bei einer Patientenverfügung ankommt (Foto: Fotolia)

Es gibt eine Reihe von Vordrucken und Formularen, auf die man für die eigene Patientenverfügung zurückgreifen kann. Diese werden von verschiedenen Patientenorganisationen angeboten. Sie unterscheiden sich aber häufig deutlich in Umfang und Inhalt. Man sollte sich hier für das Angebot einer Organisation entscheiden, die zu einem passt und mit deren Philosophie man sich identifiziert.

Wer gesund ist, kann auf einen der allgemeinen Vordrucke zurückgreifen. Wer bereits mit einer Vorerkrankung belastet ist und deshalb eine Patientenverfügung machen möchte, der findet häufig speziell auf die eigene Situation zugeschnittene Formulare. Diese werden zum Beispiel von der Krebsliga, Parkinson Schweiz oder Pro Mente Sana bereitgestellt.

Kurze oder detaillierte Patientenverfügung?

Entscheidend ist auch, wie detailliert man seine Wünsche in der Patientenverfügung festlegen möchte. In einer kurzen Patientenverfügung geht es vor allem darum, ob man wiederbelebt werden möchte, ob man lebenserhaltende und lebensverlängernde Maßnahmen wie eine künstliche Beatmung wünscht oder nicht. Vieles mehr kann einer Vertrauensperson überlassen werden.

Wer auch Detailfragen in der Patientenverfügung klären will, dem steht eine ausführlichere Fassung zur Verfügung. Allerdings sollte man das Beantworten dieser Fragen nicht auf die leichte Schulter nehmen. Es kann durchaus medizinisches Fachwissen notwendig sein, um die passende Antwort zu geben.

Grundsätzlich sollte man auf einen Vordruck zurückgreifen, der auch für eigene Anmerkungen Raum bietet. Dort kann man spezielle Punkte unterbringen, die einem als wichtig erscheinen.

Tipps für die Patientenverfügung:

1. Formulieren Sie klar und deutlich, so dass Ihre Wünsche für jeden verständlich und nachvollziehbar sind. Verzichten Sie auf allgemeine Floskeln, die keine klaren Anweisungen beinhalten.

2. Ziehen Sie Ihre Vertrauensperson hinzu, vor allem wenn Sie diese auch als Vertrauensperson in der Patientenverfügung nennen. So ist sie zum einen vorbereitet, zum anderen weiß sie dann besser um Ihre Wünsche. Außerdem können Sie über die Patientenverfügung auch mit Ihrem Hausarzt sprechen und sich so wertvollen Rat holen.

3. Lassen Sie auf Ihrer Versicherungskarte speichern, dass Sie eine Patientenverfügung bestimmt haben und wo diese hinterlegt ist.

4. Sie können Ihre Patientenverfügung in einer dafür vorgesehenen Online-Datenbank hinterlegen. Damit ist der Zugriff im Ernstfall jederzeit möglich. So stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche stets berücksichtigt werden können. Eine Kopie sollten Sie auch Ihrem Hausarzt und Ihrer Vertrauensperson übergeben. Ansonsten können Sie die Patientenverfügung auch mit Ihren Dokumenten aufbewahren, wenn Ihre Vertrauensperson davon weiß, und die Ausweiskarte mit sich tragen.

5. Denken Sie daran, dass Sie die Patientenverfügung aktualisieren, wenn sich Ihre Einstellung dazu oder auch Ihre Gesundheitssituation verändert.

Das sollten Sie zur Patientenverfügung noch wissen:

Die unterschriebene Patientenverfügung ist rechtsverbindlich und muss nicht beglaubigt werden. Im Ausland ist sie nicht zwingend gültig. Wenn Sie sich länger außerhalb der Schweiz aufhalten, sollten Sie sich darüber informieren, wie in dem betreffenden Land die Gesetzgebung ist und sich danach richten.

Bei Fragen zur Patientenverfügung oder auch rund um die richtige Krankenversicherung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

von Lorenz Fuchs

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