Rente oder Kapital? Was tun bei Frühpensionierung?

01.03.2016
Rente oder Kapital bei Frühpensionierung

Rente oder Kapital? Was sollte man tun bei Frühpensionierung? (Fotolia / Marco2811)

Wer von seinem Arbeitgeber frühzeitig in die Rente entlassen wird und keinen neuen Job mehr findet, muss eine Entscheidung treffen: Frühe Rente oder Bezug des Pensionskassenkapitals – Was ist bei der Frühpensionierung sinnvoll?

In der Praxis ist diese Frage oft nicht so einfach zu beantworten. Im Einzelfall kommt es auf die persönlichen Umstände an.

Gibt es weitere Vermögenswerte oder ist eine möglichst hohe Pension existentiell wichtig?

Frühe Rente mit Abschlägen

Bei den meisten Pensionskassen gibt es die Möglichkeit, ab einem Alter von 58 oder 60 Jahren vorzeitig in Rente zu gehen. Wer bei der Kündigung durch den Arbeitgeber dieses Alter erreicht hat, der kann eine vorzeitige Altersleistung bekommen – allerdings nur mit Abschlägen.

Für jedes Jahr, das man früher als mit 65 in Rente geht, werden fünf bis sieben Prozent abgezogen. Möchte man also mit 60 Jahren die Rente beziehen, ergibt das einen Abschlag von rund einem Viertel der eigentlich erwarteten Rente.

Zugleich fallen die Taggelder aus der Arbeitslosenversicherung niedriger aus, weil dort die Rente als Einkommen angerechnet wird.

Die Austrittsleistung als Alternative

Die Alternative ist die Austrittsleistung: Das Pensionskassenkapital wird also ausgezahlt und geht auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice. Voraussetzung dafür ist, dass man weiter erwerbstätig sein möchte und man bei der Arbeitslosenkasse angemeldet ist.

Der Haken: Findet man keinen Arbeitsplatz mehr, dann bekommt man von der Pensionskasse auch keine Rente mehr. Wer sich diese Option offen halten möchte, der müsste sein Guthaben an die Stiftung Auffangeinrichtung „BVG“ überweisen oder aber sich mit seinem Guthaben eine Leibrente bei einer Versicherung erkaufen.

Zur Freizügigkeitsvariante sollte man vor allem noch wissen, dass man sich dort wiederum das Guthaben nur als Kapital auszahlen lassen kann. Sinnvoll kann es aus steuerlichen Gründen dabei sein, die Auszahlung bis zu einem Alter von 69 oder 70 Jahren aufzuschieben.

Gemeinsam finden wir die passende Lösung

Zugegeben: Es ist gar nicht so einfach, im Fall der Frühpensionierung die ideale Lösung zu finden und die richtige Entscheidung zu treffen, wenn es um eine frühe Rente oder einen Kapitalbezug geht.

Als Ihr unabhängiger Finanzoptimierer helfe ich Ihnen deshalb dabei. Am besten kontaktieren Sie mich für einen Termin, bei dem wir Ihre Möglichkeiten im Detail unter die Lupe nehmen. Melden Sie sich am besten unter 041 820 29 29 oder per E-Mail an info@fuchsfinanzconsulting.ch.

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